"S. Heinz" stheinz27@compuserve.de writes:
sch=F6n und gut (mir_isses_egal)... aber wie sieht die *rechtliche* seite a= us? =
Weder der Doktortitel noch der Professorentitel sind Bestandteil des Namens im Sinne von § 12 BGB. Und in einem Lexikon haben sie erst recht nichts verloren. Die wissenschaftliche Qualifikation einer Person ergibt sich aus dem Lebenslauf und ihrer Arbeit. Also bitte weglassen, es sei denn, es ginge um einen Artikel über einen Professor, der zur Zeit aktiv ist, wie [[Wolf-Rüdiger Schenke]].
Jürgen.