-----Original Message----- From: Klaus Graf [mailto:klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de] Sent: martedì, 14. settembre 2004 17:15 To: Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia Subject: Re: [Wikide-l] Re: Bildrechte: US Government hierzulande nicht PD
Da der Urheber keine Verguetung erhaelt, kann der Nutzer auch keine Aufwendungen geltend machen.
Da sehe ich keinen Zusammenhang. Wenn ein WikiReader komplett eingestampft werden muss, weil sich ein Autor überlegt, dass er plötzlich seinen Beitrag doch nicht veröffentlicht sehen will, dann wird er wohl für die gesamten Produktionskosten gerade stehen müssen.
Aber grundsaetzlich ist eine OpenContent-Lizenz aus jur. Sicht immer "wasserdichter" als der Vermerk "Public Domain", ueber dessen enge oder weite Auslegung es Streit geben kann.
Wohl wahr, das betrifft aber nicht den von dir erwähnten Paragraphen 42, den der Urheber in jedem Falle auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn er irgendeine OpenContent-Lizenz verwendet hat.
Bernd.