Hallo!
On Fri, 30 Apr 2004 11:24:42 +0200, Tim Bartel wrote:
Die Gemeinnuetzigkeit _gleichzeitig_ mit der Vereinsgruendung beantragen ist nicht moeglich, da man zur Beantragung der Gemeinnuetzigkeit eine gueltige Satzung braucht (die man nur hat, wenn man einen Verein gegruendet hat).
Formulieren wir das doch mal ordentlich: Erst wird ein Verein gegründet, also 7+ Hanseln setze sich zusammen und beschließen, einen Verein zu gründen, sowie eine Satzung desselben. Diese Satzung enthält den Anspruch auf Gemeinnützigkeit und ist entsprechend formuliert.
Die Satzung geht, zusammen mit einem Protokoll der Gründungsversammlung und den Unterschriften des neuen Vorstandes zum Anwalt/Notar (mußte bei uns jedes einzelne Vorstandsmitglied wegen hin, aber nebensächlich). Dieser Anwalt/Notar reicht die Sachen an das Amtsgericht weiter. Das Amtsgericht macht die Eintragung ins Vereinsregister. Wenn noch etwas unklar ist, kann es sein, daß das Amtsgericht nochmal nachfragt; bei uns mußten wir einen halben Satz wegen irgendeiner Vorschrift ändern, irgendeine potentiell mißverständliche Formulierung. Das war meiner Erinnerung nach vor allem "weil sonst das Finanzamt Probleme wegen der Gemeinnützigkeit machen könnte". Ich würde mich aber trotzdem nicht drauf verlassen, daß das Amtsgericht Probleme schon abfangen wird; die Regel ist das nicht, wie ich von anderen Gruppen hörte. Weiterhin informiert das Amtsgericht das Finanzamt über die Gründung.
Beim Finanzamt beantragt man gleichzeitig formlos die Anerkennung der _Gemeinnützigkeit_. Die bekommt man auch, wenn man bei der Satzung einigermaßen auf das entsprechende geachtet hat, üblicherweise kein Thema. (Wenn nicht, muß nochmal an der Satzung gefeilt werden, aber das läßt sich durchaus mit relativ geringem Aufwand vermeiden.) Aber, noch mal ganz langsam und zum Mitschreiben:
: Die Gemeinützigkeit ist nicht gleich der Berechtigung zur Ausstellung von : Spendenquittungen, der sogenannte Spendenbescheinigungskompetenz.
Und weil es einige anscheinend nicht begreifen, nochmal:
: Die Gemeinützigkeit ist nicht gleich der Berechtigung zur Ausstellung von : Spendenquittungen, der sogenannte Spendenbescheinigungskompetenz.
Die Gemeinnützigkeit ist im wesentlichen eine Frage der Körperschaftssteuer, mehr nicht. Die Frage der Spendenbescheinigungskompetenz ist davon insofern unabhängig, als daß man zwar gemeinnützig sein muß, um selbige zu erhalten, die Spendenbescheinigungskompetenz aber eben _nicht_ automatisch erhält, nur weil man gemeinnützig ist.
_Zusätzlich_ zur Gemeinnützigkeit muß das Finanzamt _anerkennen_, daß der Verein "als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke verfolgt"; und das ist der kritische Teil, die Anerkennung durch das Finanzamt. Dazu reicht es eben _nicht_, daß diese Ziele in der Satzung stehen, sondern das Finanzamt will auch Beweise dafür, daß man es tut - und die sind denen häufig eben auch noch nicht ausreichend. Es gibt da seit einigen Jahren neue Vorschriften, eben weil Spendenquittungen häufig zur faktischen Steuerhinterziehung mißbraucht wurden, welche dafür sorgen, daß die Spendenbescheinigungskompetenz nur noch ausgesprochen schwer zu erhalten ist; viele Vereine, welche die noch von "vorher" haben, würden sie heute auch nicht mehr bekommen. Da ich selber aber genau diese Vorschriften auch nicht genau kenne, rate ich nochmals dringend dazu, einen Anwalt einzuschalten, und zwar einen, der auf Vereinsrecht spezialisiert ist. (Wobei, wenn mir diese persönliche Bemerkung erlaubt sei, mir absolut unverständlich ist, warum das ohnehin nicht längst geschehen ist; anders als bei uns dürfte es doch weder einen gravierenden Mangel an Geld noch an Leuten geben.)
Und es wäre wirklich schön, wenn jetzt alle mal begreifen würden, daß eben die Gemeinützigkeit nicht gleich der Berechtigung zur Ausstellung von Spendenquittungen ist, und daß ein Verein, welcher diese Berechtigung nicht besitzt (die schwer zu erhalten ist), sich einen Riesenärger einfangen kann, wenn er trotzdem welches ausstellt. (Und ohne diese Ausstellung ist die Spendenfreude in D stark eingeschränkt, das kann ich euch versichern!) Es wäre wohl den noch zu formulierenden Vereinszwecken eher abträglich, wenn der Verein ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. der Beihilfe dazu am Halse hätte, und meines Wissens ist es genau das, weswegen ermittelt würde, wenn jemand so blöd wäre, unberechtigt Spendenquittungen auszustellen. Ganz davon abgesehen, daß der Verein dem Finanzamt gegenüber haften würde für die entgangenen Steuern; hier mal die entsprechenden Paragraphen (Hervorhebung von mir): ---------------- EStG §10 ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/ ) Abs (1) 1 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig _anerkannten_ gemeinnützigen Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 5 vom Hundert des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 2 vom Tausend der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abzugsfähig. 2 Für wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke erhöht sich der Vomhundertsatz von 5 um weitere 5 vom Hundert. (Anm: Es wäre möglich, das auch zu bekommen, könnte sinnvoll sein. Aber -> Anwalt fragen.)
Abs (4) 1 _Der Steuerpflichtige darf auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen_, es sei denn, dass er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder dass ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war. : 2 Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt : oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung : angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die : entgangene Steuer. 3 Diese ist mit 40 vom Hundert des zugewendeten Betrags anzusetzen. ---------------- Ganz nebenbei würde das auch noch die Gemeinnützigkeit kosten.
Also kümmert euch bitte um diese Angelegenheit, denn wenn das Sammeln von Spenden einer der Zwecke des Vereins sein soll, dann sollte man auch dafür sorgen, daß dieser Verein genau dies auch tun kann.
Schöne Grüße Alex
P.S. Weitere Mails, die immer noch auf der Annahme beruhen, daß Gemeinnützigkeit automatisch auch die Berechtigung zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen beinhaltet, werde ich nicht mehr beantworten, weil ich denke, diese (zugegebenermaßen weit verbreitete) Annahme mittlerweile in hinreichendem Maße widerlegt zu haben. Wer aufgrund oder mit dieser Annahme weiterhin einen Verein gründen möchte (den ich generell und so oder so für äußerst sinnvoll halte!), möge dann hinterher bitte nicht weinen, wenn das Papierchen vom Finanzamt kommt, auf dem die Gemeinnützigleit zwar bestätigt wird, aber leider ausdrücklich vermerkt ist, daß man keine Spendenbescheinigungen ausstellen darf.