On Fri, 17 Oct 2003 11:42:25 +0200, Kai Kumpf wrote:
aus gegebenem anlass (siehe [[ladenburg]]) wollte ich mal bei unseren legalese-experten anfragen, ob ein bild, welches von aussen mittels hyperlink eingebunden wird (in vorliegendem fall: http://www.lothar-binding.de/images/wappen/Ladenburg.jpg) irgendein copyright verletzt?
Copyright existiert nur in den USA. In Deutschland spricht man vom Urheberrecht (und ist rechtlich auch etwas anderes als das Copyright). Bei oben genannten Link brauchst Du das Einverstaendnis des Urhebers des Bildes, damit Du dieses Bild innerhalb von Wiki- pedia verwenden darfst. Der Urheber muss nicht identisch sein mit dem Betreiber der Website (in dem Fall ein SPD-Abgeordneter).
Kann derjenige, der das Bild in die Wikipedia eingebunden hat, nicht nachweisen, dass er entsprechende Nutzungsrechte hat (in dem Fall sowohl vom Betreiber der Website lothar-binding.de, da diesem ja zusaetzliche Kosten durch den verursachten Traffic enstehen, als auch dem Urheber des Bildes, wer auch immer das ist), ist man auf der sichereren Seite, den Link auf das Bild zu entfernen.
immerhin bleibt ja der verweis auf seine herkunft bestehen.
Das macht es dem Urheber nur einfacher nachzuweisen, dass es sich wirklich um sein Bild handelt, deren Nutzung nicht genehmigt wurde. Ein Recht fuer den Nutzenden entsteht dadurch nicht. Als Zitat (wie z.B. Bilder eines Kuenstlers in einem Bericht ueber ihn) duerfte das nicht durchgehen.
Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber das ist die vorherrschende Meinung in der entsprechenden Rechtsnewsgroup, wenn jemand mit so oder einem aehnlichen Thema kommt.
Gruesse, Lothar