Hallo,
am Fri, 17 Jun 2005 00:28:14 +0200 schrieb asb:
Weil freie Information ein hohes Gut ist [...]
wer in sein Impressum trotz eindeutiger gesetzlicher Vorschriften weniger reinschreibt, als bei DENIC zu finden ist, gehört eigentlich schon seiner Dummheit wegen bestraft.
Was denn nun, ist eher freie Information ein hohes Gut, oder unbedingte Gesetzestreue? Jetzt erzähl' mir nicht, dass die zwei Forderungen kompatibel sein müssen.
Im Wesentlichen halte ich die schon für kompatibel. Unbedingt Gesetztestreue habe ich ja nicht gefordert, aber grundsätzliche Gesetzetreue halte ich in einem Rechtsstaat schon für eine sinnvolle Forderung. Es gibt ja Möglichkeiten, Gesetze zu ändern, die schlecht sind. Wenn ich nicht bereit bin, Gesetze einzuhalten, die ich persönlich für unbequem halte, welches Recht habe ich dann, zum Beispiel von Chemieunternehmen zu fordern, die für sie unbequemen Umweltauflagen einzuhalten?
...und übrigens sind die in § 10 MDStV bzw. § 6 TDG geforderten Angaben nicht identisch mit den bei den NICs gespeicherten Kontakt- und Verwaltungsdaten.
Nein, natürlich nicht. Die DENIC-Daten sind deutlich ausführlicher, was die meiner Meinung nach schützenswerten Daten angeht, ins Impressum muss bei Privatpersonen nicht viel sicherheitsrelevantes (selbst die Adresse muss ja nicht unbedingt die eigene sein, wenn einen das stört).
Gruß, Gerhard