Moin,
Am 12.06.06 schrieb Peter Jacobi peter_jacobi@gmx.net:
Einseitige Willenserklärungen, die ohne vorherige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklärt werden, sind immer unwirksam und können auch nicht durch Genehmigung wirksam werden.
Unsere Standardklausel "Ich [...] willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen." scheint mir als Laien unten obigen Absatz zu fallen.
Ich habe http://weblawg.saschakremer.de/index.php?p=24 jetzt noch nicht komplett gelesen, aber ich glaube, das spricht dein o.g. Thema gut an.
Liebe Grüße,
Michael 'da didi' Diederich