Am 17.06.2004 um 19:46 schrieb harko:
Das Problem ist hierbei ein zeitliches. Ich verwende die Bilder *erst* in der Zeitschrift und stelle sie *danach* unter GNU FDL (weil es ja entweder meine oder eben eh gemeinfreie sind, die ich veränderte). Zum Zeitpunkt der Zeitschriftenerstellung sind sie also nicht unter GNU FDL und die Zeitschriften werde ich nicht nachträglich ändern (Papier ist zwar geduldig aber so richtig ist die Sache mit dem entfernen von Offsetfarbe noch nicht gelöst).
Wat nu?
Das ist belanglos, solange Du der Zeitschrift kein uneingeschränktes Nutzungsrecht gewährst. Wenn Du für ein Bild einer Zeitschrift eine Abdruckgenehmigung erteilst, bedeutet das die Erlaubnis zu einer einmaligen Wiedergabe, falls nicht anderes vereinbart ist. Es steht Dir also frei, Deine Bilder auch später nach Deinem Belieben zu verwenden. Und um es zu vervollständigen (wir hatten das ja schon öfter): Unter die GNU-Lizenz stellst Du nur die konkreten Bilddateien, die Du bei Wikipedia hochlädst, nicht das Bild als solches.
Rainer