Am 15.04.2004 00:09 schrieb Sascha Wildner:
hinweist, dass dies nicht in Ordnung ist: "Die Stichwortliste unterliegt damit dem Urheberrecht, und die Veröffentlichung im Internet in dieser Form ist rechtswidrig."
Herr Kreissig meint hier wohl die komplette Stichwortliste...
- Die beanstandete Liste beinhaltete ca. 16% der Artikelnamen aus dem
Brockhaus in einem Band (11.000 von 70.000), mehr oder weniger willkürlich rausgepickt (auf der Seite war angegeben, wie ich vorgegangen bin). Hätte ich die Quelle nicht angegeben, wäre ein Zusammenhang überhaupt nicht hergestellbar gewesen.
Also, wenn es sich um herausgepickte Stichwörter handelt, ist der Urheber natürlich derjenige, der die Stichwörter herausgepickt hat.
- Wäre es wohl möglich, die komplette Mail von Herrn Kreissig irgendwo
zu veröffentlichen?
Das wäre hilfreich.
Eine Untersuchung dazu, welche Artikel in Wikipedia gegenüber dem Brockhaus (oder ählichem) fehlen (bzw. umgekehrt), ist natürlich in jedem Fall eine eigenständige Leistung. Somit ist der Autor einer solchen Liste deren Urheber. Um sich wirklich abzusichern, könnte anstatt der Brockhausliste einfach eine Liste der noch fehlenden Artikel gegenüber verschiedenen Lexika ins Netz gestellt werden. Dagegen ist nichts einzuwenden. Viele Grüße Martin PS.: Schade, ich bin am 18.4. nicht in Berlin, aber vielleicht ergibt sich ja mal wieder eine Gelegenheit.