Ich bin mal die Eberswalder Bilder durchgegangen. Und da ist eins dabei, wo der Erbe des Fotografen nicht gefragt wurde. Pikanterweise ist der Erbe Notar und hat noch die alten Verträge seines Vaters mit ADN und Zentralbild, ich kenne ihn seit Jahren. Die Freigabe erfolgte damals "für Veröffentlichung in Druckwerken aller Art", nicht fürs Internet. Er wird nichts unternehmen, es ist ihm egal. Aber dieses eine von 100.000 Bildern zeigt, daß das Bundesarchiv nicht sauber recherchiert hat. Bei einem anderen Bild steht "unbekannter Autor", das Bild wurde 2005 mit korrektem Urheber hier in der Lokalpresse abgedruckt. Foto-Neumann war in den 30er Jahren hier ganz groß. Auch in diesem Fall ist es der Erbin egal, sie ist eine alte Frau (zufällig Schulkameradin meiner Mutter). Dies sind nur zwei Beispiele, die ich hier bei Eberswalder Bildern gefunden habe. Es ist nicht nötig, daß an den 2 Bildern was geändert wird, es macht aber deutlich, daß das Bundesarchiv nicht sauber gearbeitet hat. Archive haben die Aufgabe, Material zu sammeln. Sie sind keine Institutionen, die darauf spezialisiert sind, zu veröffentlichen. Hier siehe Klaus Graf. Die Bilderspende ist was Großartiges, ohne jede Frage! Und von mir ein ausdrückliches Danke an alle, die daran beteiligt waren. Aber in Zukunft bitte etwas mehr Sorgfalt in Sachen Bildrechte!
Wer hier über die nette Spende meckert, wird gern ins Abseits gestellt, ich finde die Spende toll, habe aber Bedenken. Bei DÜP würden so ziemlich alle Bilder durchfallen... Aber sie sind ja auf Commons.
Gruß Ralf
Am 21. Dezember 2008 21:15 schrieb ChrisiPK chrisipk@gmail.com:
Man kann natürlich einen auf Berufsbedenkenträger machen, so wie Du momentan. Ich persönlich empfinde die Situation weitaus weniger kritisch; in 75
Jahren
hat sich das Problem sowieso gegessen... und abgesehen davon ist mit Sicherheit nicht jeder (nicht genannte) Rechteinhaber ein klagewütiges *****loch, der um jeden Preis um sein Recht kämpft.
Das Urheberrecht macht uns nunmal zu Berufsbedenkenträgern. Es ist seit Anbeginn aller Zeit Praxis in den WMF-Projekten, streng darauf zu achten, dass wir nur sauber lizenziertes freies Material verwenden. Das ist auch etwas, worauf sich Nachnutzer in der ganzen Welt verlassen und auch weiterhin verlassen können sollen. Es ist gut möglich, dass ein Urheber nicht klagt, wenn sein Bild auf WP zu sehen ist. Möglich auch, dass er es dort gar nicht findet. Da wir aber für alle Werke die kommerzielle Nachnutzbarkeit fordern, ist es gut möglich, dass sein Bild einmal im Fernsehen auftaucht. Wenn er es da sieht und dann rauskommt, dass wir es hier der Öffentlichkeit frei zugänglich machen, kann es gut sein, dass er uns verklagt. Daher müssen wir von vorneherein darauf achten, dass die Lizenzierung aller bei uns gehosteten Dateien sauber ist. Beim Bundesarchiv-Deal wurde hierauf offenbar kein Wert gelegt. Es gibt eine Menge Bilder, an denen das Bundesarchiv gar keine Rechte haben kann, bzw. bei denen es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass das Bundesarchiv die Rechte daran hat. Ich verlange vom Bundesarchiv auch gar nicht, hier bis ins Detail für jedes Bild zu recherchieren, dazu ist dort wohl nicht die Manpower vorhanden. Aber es sollte doch bitte erlaubt sein, Zweifel an der Lizenzierung der Bilder zu äußern, ohne direkt vom Verein "Bitte AGF anwenden!" zu hören. Es ist nunmal so, dass viele Archive behaupten, die Rechte an Bildern in ihrem Besitz zu haben, auch wenn das oft nicht der Fall ist. Gerade in Fällen, wo die Nutzunsrechinhaberschaft des Bundesarchivs sehr zweifelhaft erscheint, sollten wir mutig genug sein, da nochmal nachzuhaken oder das Bild ggf. auch zu löschen. AGF funktioniert vielleicht in WMF-Projekten, aber leider nicht vor dem Gesetz, wie von Klaus bereits ausgeführt.
Grüße,
ChrisiPK
2008/12/21 Marco Schuster marco@harddisk.is-a-geek.org:
2008/12/17 Klaus Graf klausgraf@googlemail.com
Wir wollen freie Inhalte schaffen und nicht Inhalte, die ein Archiv fuer sich beansprucht und uns gnaedigerweise mitteilt. Nachnutzer ziehen die ***karte, denn es gibt keinen gutglaeubigen Erwerb von Nutzungsrechten, und ob die Kosten der Rechtsverfolgung dann vom Bundesarchiv wiedergeholt werden koennen, ist mehr als zweifelhaft.
Man kann natürlich einen auf Berufsbedenkenträger machen, so wie Du momentan. Ich persönlich empfinde die Situation weitaus weniger kritisch; in 75
Jahren
hat sich das Problem sowieso gegessen... und abgesehen davon ist mit Sicherheit nicht jeder (nicht genannte) Rechteinhaber ein klagewütiges *****loch, der um jeden Preis um sein Recht kämpft.
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