On Monday 31 May 2004 17:39, Ivo Köthnig wrote:
Der Vergleich hinkt etwas. Wenn ich ein Bild von einem Gebäude mache, dann kann ich als Fotograph und Urheber des Bildes die Rechte zu Vervielfältigung, Änderung usw. sowohl verweigern als auch gewähren.
das ist nur sehr eingeschränkt richtig, da der Urheber des Gebäudes auch die Rechte am Bild hat (siehe unten)
Natürlich bleiben die Rechte Dritter davon unberührt. Wenn also der Architekt des Gebäudes auf irgend einer gesetzlichen Grundlage die Zustimmung zur Verfremdung des Bildes auch Verweigern kann,
Vorsicht! Meines Erachtens ist es genau andersrum. Der Urheber eines Werkes, also z.b. der Architekt, hat die vollen Rechte an seinem Werk und insbesondere das _ausschließliche_ Recht zur Vervielfältigung §§ 15 ff. UrhG. Wenn jemand ein solches Bild machen möchte, so muss er die Zustimmung des Urhebers bzw. seiner Rechtsnachfolger haben. Es gibt davon Ausnahmen: § 64 UrhG (70 Jahre nach Tod des Urhebers) oder die vielzitierte Panoramafreiheit.
Diese geben Ausnahmen an, wann und unter welchen Bedingungen ein Bild _ohne_ die Zustimmung des Urhebers zulässig ist.
Um es nochmal klar zu sagen: die Rechte auch für Lichtbilder liegen i.a. immer bei dem Urheber des _Werkes_ (bzw. bei seinen Rechtsnachfolgern) und nicht bei dem Fotografen des Werkes!
dann bedeutet das aus meiner Sicht in der Praxis, dass ich das Bild sehr wohl unter die GFDL stellen kann, andere das Bild aber trotzdem nicht ohne Zustimmung des Architekten das Bild manipulieren dürfen.
Nun kenne ich den genauen Wortlaut der GFDL oder seine Interpretation auch nicht auswendig, aber soweit ich es verstehe räumen wir mit der GFDL anderen Rechte UNSERERSEITS ein. Wir versichern nicht, dass DRITTE diese Rechte auf anderer Grundlage verweigern können und im Endeffekt die von uns eingeräumten Rechte dadurch wertlos sind, mit Ausnahme dessen, dass man uns nicht mehr fragen muss.
Diese Interpretation halte ich für falsch. Die Wikipedia schließt einen Vertrag mit seinen Nutzern. Der Lizenzvertrag ist die GFDL und diese räumt Rechte ein. Rechte können nur dann eingeräumt werden, wenn der Anbieter diese Rechte auch besitzt. Wenn wir (die Wikipedia) nicht das Recht besitzen, dass die Bilder die wir anbieten auch verändert werden dürfen, dann dürfen wir nicht einen (Lizenz-) Vertrag abschließen, der den Nutzern diese Rechte einräumt.
Das ist m.E. illegal und in etwa so als würden jemand ein Auto verkaufen, dessen Eigentümer er nicht ist.
Viele Grüße, Marco