"§59: Werke an öffentlichen Plätzen
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Damit dürfte klar sein, dass ich alles, was vom öffentlichen Raum her einsehbar ist, fotografieren und (auch kommerziell) verwerten kann.
Nein. Schon der Reichstag stellt ein Gegenbeispiel dar.
ähm, doch nur der verhüllte Reichstag, oder? Und das war eine temporäre Installation, also nicht besonders dauerhaft ...
Grüße, Schorsch (schusch)