Brandt Bidern aus, sondern von Bildern des VW-Logos und des "Deutsche Post"-Schriftzugs. Solche Bilder sind tatsächlich schwer frei zu
Ja, das ist mir schon klar. Das gleiche Problem haben wir im übrigen auch bei Wappen. Ich frage mich - bin aber halt kein Jurist - wie weit die GNU FDL da auch ganz ohne invariant sections etc. zu gebrauchen ist: Die Tatsache, dass ich urheberrechtlich ein Bild verändern und verwenden kann, heißt ja noch nicht, dass ich das auch namensrechtlich oder auch strafrechtlich (bspw. bei einem Hakenkreuz) kann. Ich kann auch nicht ein freies Politikerbild aus der Wikipedia nehmen, dick "Arschloch" drüberschrieben, das im Internet verbreiten und dann argumentieren, die GNU FDL hätte mir diese Veränderung erlaubt.
Ich denke, wir sollten mal feststellen, dass wir uns einig sind, dass * die GNU FDL bei Bildern nur das Urheberrecht abdeckt und wir wollen, dass niemand bei der Benutzung der Bilder urheberrechtliche Probleme hat * wir im enzyklopädischen Kontext Bilder benutzen können, die aus dem Kontext gerissen nicht genutzt werden können (bspw. ein Hakenkreuz) * die GNU FDL nichts abdeckt, was mit dem Urheberrecht nichts zu tun hat, dass sich diesbezüglich der Nutzer eines Bildes also bild- und kontextspezifisch klar sein muss, dass eventuell andere Rechte einer Nutzung entgegenstehen.
Uli