On Friday 28 May 2004 22:46, Karl Eichwalder wrote:
Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
In diesem Fall bräuchtest du die Zustimmung des Fotografen.
natürlich meinte ich "des Architekten", danke.
er ist doch selbst der fotograph. vielleicht meinst du, die zustimmung des architekten (o.ä.) sei erforderlich. dem ist aber nicht so, auch wenn architekten bzw. "künstler" im allgemeinen das gern anders hätten.
wenn du die Bilder auch verändern willst, dann ist die Zustimmung des Urhebers (und das ist hier der Architekt) sehr wohl erforderlich.
Im Falle des AKW wird das vermutlich aber nicht nötig sein, da sehr bezweifelt werden darf, ob es sich um eine persönliche Schöpfung handelt, die eine Schöpferische Eigentümlichkeit aufweist. Dazu müsste das Werk den Durchschnitt überragen. D.h. das AKW fällt vermutlich nicht unter das Urheberrecht und man kann es genauso wie ein Waldstück fotografieren und veröffentlichen (es sei denn Bedrohung der öffentlichen Sicherheit etc. führen zu weiteren Einschränkungen).
Viele Grüße, Marco