Andreas Voß AndrsVoss@yahoo.de writes:
Meines Erachtens liegt der Diskussionsbedarf beim dritten Punkt und hier dem Missverständnis, "frei" bedeute, dass jeder der von Wikipedia kopiere, einen Persilschein erhalte, er dürfe (nicht nur nach Punkt 2. GNU_FDL uns gegenüber, sondern auch nach Punkt 1. jedem gegenüber) so handeln. Dass kann aber niemand leisten, weil auch hier der alte Rechtsgrundsatz gilt: Nemo plus iuris transferre potest quam se ipse habet. (Keiner kann mehr Rechte übertragen als er selbst innehat.).
Genau. Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Deshalb bedeutet "frei" nach meinem Verständnis die Zusicherung, dass WIR keine Rechte geltend machen, wenn nach unseren Regeln gespielt wird.
Ja, und es ist selbstverständlich immer so, daß man als Nutzer bzw. Zweit- oder Drittverwerter alle Rechtsangelegenheiten beachten muß, die neben dem Urheber- bzw. Lizenzrecht zu beachten sind. Man kann nicht ein Werk beliebig verändern oder beliebige Brocken aus einem Werk herausschneiden und glauben, es wäre noch dasselbe.
Ein Text von 1900 über Od*l mag "frei" sein, aber deswegen kann man das Wort "Od*l" noch lange nicht als Markenname fürs eigene Mundwasserprodukt verwenden.
Entsprechendes gilt für Bilder. Die Bedenkenträger mögen von ihrer Paranoia ablassen. "Geklaute" Bilder zu löschen, ist okay; alle anderen Bilder dürfen nur dann gelöscht werden, wenn Bevollmächtigte der Foundation das verlangen.
Ins Kleingedruckte könnten wir - falls noch nicht geschehen - den Spruch aufnehmen, daß alle vorkommenden Begriffe auch Warenzeichen und alle Bilder auch Logos sein können, etc. pp.