Ulrich Fuchs schrieb:
Am Mittwoch, 28. Juni 2006 00:23 schrieb Jakob Voss:
Also stellen sich folgende Fragen:
- Sollte der Entwurf aus unserer Sicht geändert werden?
- An welchen Stellen sollte der Entwurf geändert werden?
- Wie ist vorzugehen, um die Änderung zu erwirken?
- Was hat das Ding mit freien Inhalten (und damit der Wikipedia) zu tun?
Nämlich rein gar nichts. Es geht lediglich darum, dass veröffentlichte Informationen genutzt werden können, und dass das eine öffentl. Stelle das nicht grundsätzlich untersagen kann (außer in den meisten Fällen). Sie kann zudem sehr wohl für die Nutzung ein Entgelt (Kostendeckung incl. Gewinnaufschlag(!)) erheben, und das Gesetz gilt nicht für den Bereich, in dem es uns interessieren würde: kulturelle Einrichtungen und Bildung und Forschung. Bleiben also bestenfallls Geodaten, aber auch die sind heute schon gegen Gebühr (Kostendeckung + Gewinnaufschlag) verfügbar. Von Gemeinfreiheit etc. ist in dem ganzen Ding ohnehin nicht die Rede. Letztlich wird nur eine EU-Richtlinie in deutsches Recht gegossen, die in Brüssel aus dem erarbeitet worden ist, was ohnehin schon geltendes Recht in den meisten europ. Staaten (Gebührenordnungen incl.) ist. Bürokratische Beschäftigungstherapie für Juristen, ansonsten bleibt alles so wie es ist.
Irgendwie hätte ich mir von dir doch etwas mehr als diese kenn-ich-nicht-brauch-ich-nicht was-hab-ich-damit-zu-tun ist-ja-sowieso-egal-Haltung erwartet. Aber es ist ja immer einfacher, sich zu beschweren und in Fatalismus zu verfallen, anstatt qualifizierte Verbesserungvorschläge zu bringen und die vorhandenen Einflussmöglichkeiten der politischen Entscheidungsfindung zu nutzen. Ich versuche deine Äußerungen mal in verwertbare Kritikpunkte zu übersetzen:
1. Im Kommentar sollte deutlich erklärt werden, was das Gesetz mit freien Inhalten zu tun hat, damit es auch der letzte versteht.
2. Die Liste der Ausnahmefälle ist zu lang, vor allem sollten nicht generell ausgeschlossen werden
2a) kulturelle Einrichtungen
2b) Bildung und Forschung
3. Die Entgelte sind zu hoch. Ein Gewinnaufschlag ist problematisch
4. Der Begriff Gemeinfreiheit sollte im Gesetzt Aufnahme finden
Ich finde, wir sollten unsere Möglichkeiten nutzen, Einfluss auf die Legislative auszuüben, wo unsere Interessen berührt werden - Wikipedia ist inzwischen bekannt genug, so dass man sich bei Politikern mit einer durchdachten Strategie, Argumenten und einer klaren Zielsetzung durchaus Gehör verschaffen kann.
Viele Grüße, Jakob Voß