On Fri, 7 Jan 2005 14:28:01 +0100 (CET) Schorschi schosch@snafu.de wrote:
On Fri, 7 Jan 2005, Klaus Graf wrote:
On Fri, 7 Jan 2005 11:39:15 +0100 Ulrich Fuchs wrote:
Klaus Graf wrote:
- Urhebernennung bei Textspenden Dritter
Es existiert dazu keine verbindliche Konvention. Am sinnvollsten waehlt man dazu die Diskussionsseite,
Nein. Am Sinnvollsten wählt man dazu die Zusammenfassungszeile beim Einstellen.
Das ist eine unbelegte persoenliche Behauptung, die
mich so
viel interessiert, wie wenn in China ein Sack Reis umfaellt.
nein, das ist keine persönliche Behauptung - es hat den Vorteil, das die Autorennennung direkt im Datensatz der Bearbeitung gespeichert wird - ich hoffe, das habe ich jetzt richtig verstanden, ansonsten bitte ich um Korrektur durch einen Fachmenschen. Wenn das also so stimmt, sollten wir das vielleicht etwas öffentlicher festhalten.
Diese Informationen sind in der CD auch weggefallen. Fuer einen laengeren Urhebervermerk womoeglich mit Quellenangabe - vgl. auch die "invariant sections" - ist in der Zusammenfassungszeile kein Platz. Nutzer nehmen diese Zusammenfassungszeile meines Erachtens weniger haeufig zur Kenntnis als einen Vermerk im Artikel oder auf der Diskussionsseite. Befindet sich ein Urhebervermerk bereits im Artikel oder auf der Diskussionsseite, so muesste nachtraeglich eine Zusammenfassungszeile zu einer juengeren Version mit diesen Angaben fingiert werden. Es kann nicht darum gehen, was fuer uns pragmatisch sinnvoll ist, sondern einzig und allein darum, was von der GNU FDL zwingend geboten ist. Bei allen Auslegungsstreitigkeiten gibt es einige "essentials" und dazu zaehlt die Weitergabe der "copyright notice".
Nur am Rande sei auf die Problematik verwiesen, dass die GNU FDL auch vorschreibt, dass der Titel beibehalten werden muss.
waere auch der Artikel selbst (s. Artikel Carové).
Es
ist
ein klarer Verstoss gegen die Lizenz, dass auf der Wikipedia-CD diese Informationen wegfielen.
Dann ist ^das Problem nämlich keins mehr.
Verstehe ich nicht.
Die Informationen fallen dann nicht weg, wenn der Artikel mit seinen gesamten Versionen übernommen wird. Ich denke, in dieser Richtung war das gemeint.
Zu den anderen Punkten bitte ich, ebenso wie von Anathema gefordert - mal um etwas Ausführlichkeit - hinter eueren persönlichen Anspielungen fehlen mir die sachlichen Informationen, die das auch für einen Laien verständlich machen.
Wieso verstößt zum Beispiel jemand, der in einem Artikel etwas löscht, evtl. gegen die Lizenz? Und in welcher Situation? Wieso muß man ein Kopie des Originals vorhalten, wenn man von da kopiert hat? Wann begehe ich beim Löschen einer Version eines Artikels einen Lizenzverstoß?
Das Problem ist, dass sich verdammt wenig hier mit dieser Lizenz-Sch*** auskennen (auch ich nicht, wie ich des oefteren bekannt habe).
Wenn jemand einen eigenen Beitrag zu einem bestehenden Artikel leistet, ist das eine "modification" nach Sektion 4 GNU FDL. Traegt jemand etwas eigenes bei und zusaetzlich eine URV, wird die URV dann im Text der naechsten Version geloescht, das eigene aber beibehalten, waehrend die URV-Version ganz geloescht wird, so ist das IMHO nicht lizenzkonform.
Mit diesem Thema sollte sich eine Arbeitsgruppe beschaeftigen, zu der auch ein RA gehoeren sollte. Wenn wir einen solchen bezahlen, sollte der im uebrigen auch gefaelligst hier mitlesen und ggf. ohne Verstoss gegen sein Standesrecht im Notfall die groebsten Schnitzer richtigstellen.
Klaus Graf