Jan Beckendorf jan@beckendorf.de writes:
Folglich hat die Bücherei eventuelle Rechte an den Bildern, die mit "no known restrictions on publication" gekennzeichnet sind, auch nicht eroiert und schiebt diese Aufgabe im Rahmen einer "risk analysis" dem "Kunden" zu.
Ich verstehe es etwas anders. Die Bibliothek sagt, daß möglicherweise dritter (z.B. Fotograph, Fotographierter, Verlag etc.) Rechte an dem Bildmaterial haben könnten. Sie selbst, die Bibliothek, stellt die Bilder ihren Nutzern zu Verfügung wie anderes (Lese-)Material. Ob man deshalb auch deren Scans (Dateien) wiederveröffentlichen darf, müßte man eventuell einmal genau eruieren.
Da die Bilder alle schon ziemlich alte Schinken sind, würde ich mal meinen, daß das ursprüngliche Copyright des Autors schon lange verfallen ist.
Das ist wahrscheinlich so. Allerdings sollte man vorsichtshalber jedes Bilder einer genauen Prüfung unterziehen.
Diese Bilder sind somit PD und können in der deutschen Wikipedia auch unter der GFDL veröffentlicht werden. Wie gesagt: Bloß keine Copyright-Paranoia ...
Ja, so ungefähr. Bei einer deutschen Einrichtung müßte man aber noch abklären, ob sie auf Leistungsschutz (oder wie das heißen mag) verzichten - möglicherweise könnte eine Gebühr für das Erstellen der Scans erhoben werden (die bei deutschen Einrichtungen oftmals wunderlich hoch ist...).