Hallo,
am Tue, 22 Mar 2005 01:23:24 +0100 schrieb Agon S. Buchholz:
Nur weil die GNU-Lizenzen ein "Copyleft" sind muss das nicht zwingend bedeuten, dass bestimmte Leistungen *nicht* gewürdigt werden sollen.
Natürlich nicht.
Hinzu kommt natürlich auch noch, dass die Gleichsetzung von "Lizenzierung unter GNU-Lizenz" mit "Ersatz für Urheberrechte" nicht zulässig ist,
Wieso Gleichsetzung? Aber das Hauptziel der GFDL scheint mir schon die Sicherstellung der Rechte der Urheber zu sein.
also alle Analogieschlüsse ohnehin auf tönernen Füßen stehen.
Das tun Vergleiche immer. Ich wollte die Leistung von Korrektoren keinesfalls herabwürdigen, meine eigenen Beiträge zur Wikipedia fallen zum größten Teil in diese Kategorie. Aber zum "Hauptautor" können einen ein paar Korrekturen IMHO nicht machen, selbst wenn das aus einer unleserlichen Müllhalde einen lesbaren Artikel machen kann.
Das Herausfiltern von Hauptautoren mittels Software halte ich allerdings auch für nur begrenzt möglich. Denn die Wichtigkeit eines Beitrages zu einem Artikel bemisst sich meiner Meinung nach nicht an der Menge.
Gruß, Perrak