Matthias Walliczek Matthias@Walliczek.de writes:
Nein, das habe ich nicht. Ich habe bisher keinen Beweis für irgendeine wort-wörtliche Übernahme von irgendwelchen Absätzen gesehen.
a) bleibt es URV, wenn ein urheberrechtliches Werk bearbeitet und dann als "eigenes Werk" herausgegeben wurde.
b) auch nicht-wörtliche Übernahmen sind URV. Wenn du beispielsweise die Struktru eines Werks übernimmst, begehst du eine URV. Das ist natürlich bisweilen schwerer nachweisbar.
BTW, wort-wörtliche Übernahmen müssen keine URV sein. Eine triviale Aussage kann wort-wörtlich Übernommen werden (z.B. "Die Stadt X hat Y Einwohner.").