Salve Ulrich,
Am Mittwoch, 18. Februar 2004 18:41 schrieb Ulrich Fuchs:
Höhere Auflösungen und viel umfangreiche Sammlungen wird man z.B. in Stadtarchiven finden. Hat da jemand Erfahrung ob man diese Aufnahmen für GNU-FDL Zwecke scannen darf?
Nein. Menno, ist das denn so schwierig: Alles, wo der Urheber noch nicht 70 Jahre tot(!!!) ist, ist tabu. Ende Gelände.
Wieso tabu? Es besteht die Möglichkeit, das die Rechte von Bildern durch Auftragsarbeit, Schenkung oder Erbschaft bei der Stadt liegt und diese einer GNU-FDL Nutzung zustimmen könnte.
Die Regel: "Urheber muß mindestens 70 Jahre tot sein" gilt nur wenn man den Autor oder den jetzigen Bildrechtsinhaber nicht mehr fragen möchte, oder dieser sich nicht für GNU-FDL begeistern läßt. ;)
Schönen Abend, rob