On Tue, 18 Jan 2005 22:31:03 +0100 harko harko@harko.in-berlin.de wrote:
Eine der Lektionen sollte gewesen sein, dass Abbildungsnachweise und ähnliches erbracht werden. Idealerweise stehen die gleich am Bild mit dran, Möglich ist natürlich auch ein Bilderverzeichnis am Ende des Textes, wo die ganzen Verzeichnisse so zu finden sind.
Ich kann mich nur wundern, wie nonchalant hier ueber die GNU FDL hinweggegangen wird. Wer sich nicht an den Wortlaut haelt, kann sich ziemlichen Aerger einhandeln z.B. von unzufriedenen Bildautoren. Es sei in Erinnerung gerufen, was die en Wikipedia dazu schreibt:
"If you wish to take verbatim copies of GFDL images from Wikipedia, you should distribute them with a verbatim copy of the image description page, including the section giving the dates and sizes of the various uploads. Viewers of the images must be able to view this image description page. For web copies, consider displaying this information if the image is clicked. For printed copies, this information might go in an appendix, giving the page number where you use the image in question."
http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Verbatim_copying
Man kann sich ueber alles hinwegsetzen - solange bis es die erste Abmahnung setzt. Wenn es schon jetzt Leute gibt, die das Ignorieren der GNU FDL als Geschaeftsidee betreiben, warum sollte es nicht bald auch Rechtsanwaelte geben, die sich die Wikipedia als Ziel aussuchen?
Klaus Graf