Und, seien wir mal ehrlich: Der Scan des Artikels der Berliner Zeitung ist eine klassische URV, sofern da keine Erlaubnis dazu vorlag...
Natürlich. Das Ding gehört IMHO schleunigst gelöscht.
Vielleicht wäre ein Blick in das Urheberrechtsgesetz sinnvoll: §49 (2) UrhG
(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.
Ich würde mir bei den Urheberrechtsdebatten generell eine etwas fundiertere Diskussion wünschen. Gruß, Sansculotte