Stefan Kühn kuehns@uni-trier.de schrieb/wrote:
Mich würde mal interessieren, wie das dieser MICHEL-Katalog macht. Der muss ja auch alle Marken etc. abbilden.
Zitate -- auch Vollzitate -- sind ja unter bestimmten Umständen zulässig. Gerade Kataloge sind das typische Beispiele für Vollzitate.
Ein URV ist es aber trotzdem -- und zwar keine Verletzung des Rechts des Urhebers der Briefmarke, sondern der Urheber des Rests der Wikipedia.
Claus