Hallo Arne,
Friday, June 25, 2004, 12:09:06 PM, you wrote: ...
"was soll der bringen" zielt wohl eher darauf ab, dass ein solcher Haftungsausschluss in aller Regel unwirksam ist (bzw. eine Haftung ausschließt, die ohnehin nicht besteht).
Das Amtsgericht München macht es clever und erklaert einfach die be- stehende Rechtslage: http://www.ag-m.bayern.de/impressum.htm
Unclever hingegen ist es wohl sowas "Disclaimer" zu nennen, wo es doch gar kein Haftungs-/Ausschlussklausel ist. Das gibt Abzüge in der A-Note.
Noetig ist es - wie richtig gesagt - nicht, im Falle eines Rechtsbruchs schuetzen kann es auch nicht. Ob man es als Hinweis/Service macht, ist eine andere Diskussion. Persoenlich halte ich nicht viel von solch mo- ralischen Feigenblaettern.
MfG Olaf