Hallo Klaus Graf,
am Freitag, 7. Januar 2005 um 15:28 schriebst du:
Wenn jemand einen eigenen Beitrag zu einem bestehenden Artikel leistet, ist das eine "modification" nach Sektion 4 GNU FDL. Traegt jemand etwas eigenes bei und zusaetzlich eine URV, wird die URV dann im Text der naechsten Version geloescht, das eigene aber beibehalten, waehrend die URV-Version ganz geloescht wird, so ist das IMHO nicht lizenzkonform.
Du meinst, weil durch die Löschung der URV-Version nicht mehr erkennbar ist, wer der Autor des "eigenen" Textteils ist? Was schlägst du also zur Lösung des Problems vor?
Dass URV-Versionen nicht gelöscht werden dürfen? Oder dass der Löscher verpflichtet ist, das "eigene" akribisch herauszupfriemeln und auf der Disk.-Seite oder in der Zusammenfassungszeile zu kennzeichnen? Oder was ganz anderes?