Karl Eichwalder ke@gnu.franken.de schrieb/wrote:
dafür benötigen wir keine erlaubnis, ein derartiges vorgehen ist durch das recht auf (groß-)zitat abgedeckt.
Richtig, aber: Die GFDL fordert, dass alle Teile unter der GFDL stehen. Das schließt ansonsten zulässige Zitate aus Nicht-GFDL-kompatiblen Werken aus.
Claus