On Wed, 27 Oct 2004 01:26:53 +0200 Matthias Walliczek Matthias@Walliczek.de wrote:
Klaus Graf schrieb:
Diese Urteil hat erhebliches Aufsehen und heftige
Kritik
seitens Webdesigner und Juristen hervorgerufen, wobei
nicht
zuletzt diese Leugnung des Lichtbildcharakters
Widerspruch
ausgeloest hat. Z.B.
http://jotbe-fx.de/daily/article/629/
Danke, nach solchen Kommentaren hatte ich gesucht. Demnach wäre eine Computergrafik also unter der Bezeichnung "bildende Kunst" geschützt, wenn sie die notwendige Schöpfungshöhe erreicht und man das Computerprogramm als "weiterentwickelten Pinsel" betrachtet?
Koennte man so sehen. Ich hatte den Kommentar uebrigens ueber http://www.feedster.com/search.php?q=olg+hamm&hl=en&ie=UTF-8&sor... gefunden, wo noch weitere.
KG