Am Donnerstag 07 Oktober 2004 10:29 schrieb Ulrich Fuchs:
So, ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht, und bin die Historie durchgegangen. Und leider muss ich - ich wünschte, jemand zeigt mir, dass ich mich irre - feststellen, dass an den Vorwürfen wohl schon was dran ist. Es geht, wohlgemerkt, nicht um die aktuelle Version der Artikel, sondern um vergangene.
Danke Uli für die Infos!. Ich geh mal davon aus, auch wenn ich es nicht nachprüfen kann, dass der Transfer vom DDR-Lexikon zu uns stattgefunden hat (und nicht etwa andersrum) und es sich somit um eine URV unsererseits handelt.
Stellt sich die Frage, was machen wir nun?
Das hängt davon ab, wie mit diesen Absätzen weitergearbeitet wurde und was das Urherberrecht zulässt. Ich gehe davon aus, dass es erlaubt ist Texte zu kopieren, dann zu bearbeiten und ab einem gewissen Änderungsgrad ist es dann keine URV mehr, weil die eigene Schöpfungshöhe hoch genug ist, denn letztlich hat man sein Wissen ja immer von irgendwo her. Ich gehe auch davon aus, dass dieser Prozess im Prinzip auch öffentlich stattfinden darf. Wenn dem nicht so sein sollte, ist das Problem nat. noch viel größer, dann war die Arbeit ab der Einstellung der URVs wertlos.
Es wäre also sinnvoll alle Versionen zu löschen, die URVs enthalten, d.h. wo Textausschnitte ohne als Zitat zu fungieren zu dicht an anderen Originalen sind.
--Ivo Köthnig