Andre Engels wrote:
Das habe ich mich auch schon gefragt. Ich interpretiere die GNU FDL so, dass ich genau das unter die GNU FDL stelle, was ich unter die GNU FDL gestellt und auf die Wikipedia-Server hochgeladen habe, nicht mehr und nicht weniger.
Meiner Meinung nach ist das selbstverständlich
Nicht so ganz. Bei GNU GPL kann man ja beispielsweise eine Applikation unter der GNU FDL freigeben, das Binary zum freien Download anbieten, man muss jedoch die Sourcen nicht dazupacken. Wenn jemand die Sources dann doch haben will, verpflichtet die GPL allerdings dazu, diese auf Aufforderung herauszugeben.
Man könnte die GNU FDL sicherlich auch dahingehend interpretieren, dass man das gesamte *Werk* freigeben muss, einschliesslich des jeweiligen Äquivalents der Source, was auch immer das bei Fotos oder einem Musikstück bedeuten mag.
MfG -asb