"Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de writes:
Aus dem Referentenentwurf (Begruendungsteil) zur Ablehnung der Durchsetzbarkeit der Privatkopie gegen DRM:
"Es darf nicht sein, dass ein kostenloser Genuß von geistigem Eigentum für den Verbraucher zur Regel wird. Es gilt vielmehr, auch durch die Regelung der Privatkopie zu vermitteln, dass geistiges Eigentum �wie Sacheigentum - seinen Preis hat."
Was ist "es darf nicht sein" überhaupt für ein dämlicher Begründungsansatz?
Achja: gesponsorte Veranstaltungen mit freiem Eintritt, wo irgendwelche Bands auftreten, dürfen dann wohl auch nicht sein.
Zwar bekommt der Künstler da Geld, aber der Verbraucher genießt kostenlos - wo bleibt denn da die Wertschätzung?