Flups Baumann schrieb:
Die Wikipedia tritt in Deutschland als Teledienst auf, das heißt, sie unterliegt *auch* deutscher Rechtsprechung. Mit einem deutschsprachigen Angebot richtet sie sich sogar explizit an deutschsprachiges Publikum, und das heißt in erster Linie Deutschland, Österreich und Schweiz.
Momentan ist es meiner Ansicht nach (IANAL) so, dass jeder aktive Wikipedianer, aber zumindest jeder Sysop/Admin, rein rechtlich als Privatperson für Rechtsverletzungen in der Wikipedia in Haftung genommen werden kann. Diese Einschätzung ist rein subjektiv, aber aus meiner Erfarhung mit Gerichten und Anwälten geprägt.
Es ist sowieso nur eine Frage der Zeit, bis die deutschsprachige Wikipedia die erste Abmahnung kassiert, sei es wegen URV oder sonstiger Rechtsverstöße. Wir haben ja noch nicht mal ein ordentliches Impressum (wir haben nämlich gar keins!). Und da es einfacher ist, eine Privatperson in Deutschland abzumahnen, als eine Stiftung in den USA, was meint ihr, wohin die gehen wird?
Diese Argumentation kann ich nachvollziehen, sie widerspricht jedoch der gängigen Meinung auf wikipedia-l. Jimbo sieht sich, bzw. nun die Stiftung, als rechtlich verantwortlich für Wikipedia, auch in anderen Ländern. Benutzer sind nur für selbst geschriebenes haftbar, Admins sind zu nichts verpflichtet - diesen Tenor habe ich jedenfalls noch von den bisherigen Diskussionen im Kopf.
Wikipedia wird hierbei meist analog einem Diskussionsforum gesehen, mit Jimbo als Forenprovider. Ein solcher muss auch deutschem Recht nicht alle Beträge lesen, sondern nur auf Anfrage handeln (Ein Freund von mir hat kürzlich einen entsprechenden Fall vor Gericht gewonnen.) Jimbo ist als "designated agent" in Wikipedia angegeben ( http://www.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Designated_agent ), die Server stehen in den USA und gehören der Stiftung. Auch diese Argumentation kann ich nachvollziehen.
(Um dies zu unterstreichen schrieb Jimbo schon mehrmals, er würde notfalls ein Land, in welchem eine Klage gegen ihn vorliegt, nicht mehr bereisen.)
Ich bin jedenfalls nicht bereit, dieses Risiko privat zu tragen. Ein eigener Verein muss her, davon mach ich meine weitere Mitarbeit bei der Wikipedia abhängig.
Bleibt die Frage, inwieweit der Verein für Rechtsverstöße haftbar gemacht werden kann. Schließlich ist es ein Förderverein, der das Projekt und die Stiftung nur unterstützt. Aber welches Risiko würden ggf. die Mitglieder tragen, welches der Vorstand?
Vielleicht ist ein Stiftungsableger doch der rechtlich saubere Weg?
Kurt (mit diesen rechtlichen Fragen mal wieder etwas überfordert ...)