Klaus Graf schrieb am 03.05.05 16:14:08:
Hallo,
Typischer Fall von URV-Paranoia. Auch wenn es theoretisch viele Moeglichkeiten gibt, den gleichen Sachverhalt zu formulieren, niemand hat ein Urheberrecht auf Formulierungen wie "Im Alter von 16 Jahren wurde er ... Flakhelfer", da diese die noetige Schoepfungshoehe nicht erreichen.
was ich auch nicht behauptet habe.
Wie Mathias richtigerweise schreibt, beziehe ich mich rein auf den Verwandtschaftsgrad von Texten und mein Fazit ist, dass entweder A den Text von B gekannt hat oder das A und B eine gemeinsame Quelle C zu Rate gezogen haben. Zufall ist eine solche Ähnlichkeit jedenfalls nicht. Ob es sich um eine URV handelt steht, wie von dir korrekt angemerkt, noch auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße, Marco
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