Ralf Hagen rhagen@dingo.saar.de writes:
Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen halte ich eine Klärung für erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK urheberrechtlich geschützt,
Nein, urheberrechtlich gerade nicht. Was willst Du an drei Farbbalken urheberrechtlich schützen?
Es gibt uU anderweitige Verwendungseinschränkungen, siehe Wikipedia:Wappen und Diskussion dazu, die haben aber mit dem Urheberrecht zu tun und sind damit für die GFDL irrelevant.