On Fri, Feb 13, 2004 at 11:28:17PM +0100, Robert Michel wrote:
Frage Abschließend, muß der Fotograph, oder auch der Buchautor, bzw seine Erben zutimmen oder seit 70 Jahren Tod sein?
Bei Bildern vor 1963 (glaub ich, steht irgendwo in der WP) ist das Urheberrecht schon erloschen. Damals wurde das UHR für Bildern dem der Texte angepasst. Wenn der Urheber 70 Jahre tot ist, ist das Werk gemeinfrei, ansonsten ist die Zustimmung des Rechteinhabers nötig.
Bildarchiv notwendig Abschließen möchte ich mit der Idee, die Bilder in ca. 10 MB Größe, so nahe und Unverfälscht wie möglich in der Wikipedia für Admins zugänglich zu archivieren. Möchte jemand, der bei der Wikipedia registriert ist und > x Beiträge geleistet hat eine neuen Ausschnitt oder ein Zoom erstellen für einen Artikel nutzen, so so bekommt er eine Kopie des hochauflösenden Fotos.
10MB ist schon fast BMP oder TIFF, bei Bildern ist das wirklich Overkill. Das ist sowieso mehr Aufwand als dass Nutzen dahinter wäre.
Für externe, die dies gemäß der GNU-FDL nutzen wollen wäre es villeicht möglich eine Arbeitsgebühr/Spende in Höhe von z.B. > 10 Euro (Schüler/ Studenten erm.) einzunehmen.
KEINE GEBÜHREN!!! KEINE WERBEBANNER!!! Die WP ist und bleibt frei oder du verlierst verdammt viele der Autoren.
ciao, tom