Martin Koehler schrieb:
Ich sehe es ebenfalls nicht zu dramatisch. Es ist nur ein Amtsgerichtsurteil. Jedes andere Amtsgericht kann anders entscheiden.
Das Urteil ergeht sich aber relativ ausführlich darin, dass es andere Urteile gibt, nach denen IP-Adressen als personenbezogene Daten zu sehen sind. Wenn sich das allgemein als Rechtsauffassung durchsetzen sollte, ist das ganze echt ein Problem. Überhaupt beißt sich Web 2.0 ganz massiv und grundsätzlich mit den Forderungen aus dem Telemediengesetz (keine Speicherung personenbezogener Daten über den Nutzungsvorgang hinaus). Hier sehe ich in der Zukunft noch jede Menge Zoff auf die Betreiber von Web 2.0 Seiten zukommen.
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