Am 26.01.2005 um 01:26 schrieb Paul Ebermann:
"Agon S. Buchholz" skribis:
Etwas kritischer dagegen: "Sicherheit im E-Mail Verkehr, Fernmeldegeheimnis" (http://www.rechtsprobleme.at/doks/diss-exkurs.html) und "Das Briefgeheimnis gilt - auch für E-Mail" (http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/144/46098/).
Das Brief- und Fernmeldegeheimnis bezieht sich auf die Übermittler, nicht auf den Empfänger.
Wie dem auch sei: Das ganze ist zuerst eine Frage des Anstands (altmodisches Wort, wie es scheint). Genauso wie ich erwarte, das mein Gast nicht hinter meinem Rücken meine Schubladen durchwühlt, erwarte ich auch, dass Briefe, Telefonate, E-Mails vertraulich bleiben, es sei denn, ich hätte explizit einer Veröffentlichung zugestimmt. Die Rechtslage ist da vollkommen egal. Wer diesen Anstand nicht besitzt, ist nicht vertrauenswürdig. Punkt.
Rainer