Anathema wrote:
Dieses Meinungsbild sollte schnellstmöglichst gestoppt und seine drei skrupellosen Initiatoren, die mit seiner Hilfe den Grundpfeiler der Wikipedia, die Freiheit der Inhalte, auszuhebeln versuchen, auf sofort gesperrt werden.
Ich glaube grundsätzlich nicht, dass das Initiieren von Meinungsbildern einen Anlass zur Diskussion über Sperrungen darstellen sollte.
Ohne die offensichtlich vorangegangene Diskussion verfolgt zu haben, erscheint es mir allerdings auch so, dass die Initiatoren mental ziemlich schräg drauf sein müssen, um ein paar Tage nach Veröffentlichung des Rechtsgutachtens von Jäger und Schulz [2] ein solches Meinungsbild wie [1] loszutreten. Beispiel:
"Jedermann sollte die Rechte anderer respektieren. Schon aus diesem Grund sollte die Frage, ob Fotografien, die entgegen ausdrücklicher Verbote erstellt wurden, eingestellt werden können, hier eher eine theoretische bleiben. Dies gilt auch dann, wenn man sich im Einzelfall aufgrund gesamtgesellschaftlicher Interessen oder sonstiger Allgemeininteressen eine weitergehende Zugänglichkeit der gemeinfreien Gegenstände wünscht" [3].
Diese Auftragsarbeit hätte sich der Verein wohl sparen können; zumindest entzieht es sich mir, warum da jemand nach diesen Expertenaussagen noch unter Laien Dinge wie die Auslegung von Par. 52 UrhG "abstimmen" will.
Das eigentliche und bisher vollkommen ungeklärte Problem ist doch eher, ob und wie man die GNU FDL überhaupt auf Bilder oder gar multimediale Elemente anwenden soll. Wenn man schon ein neues Meinungsbild anstrengt (was ich durchaus für legitim halte), sollte das in zwei Stufen erfolgen: Zum einen grundsätzlich, ob in der Wikipedia multimediale Inhalte ebenso "frei" im Sinne der GNU-Lizenzen sein sollen wie Texte (mit den binären Optionen "ja" und "nein") und zum anderen, wie und in welcher Form das in der Praxis und in EInzelfragen zu gewährleisten und durchzusetzen ist. Die bisherigen Vorschläge unter [1] durchmischen diese Ebenen total und werden daher zwangsläufig zu scheinbar differenzierten Pseudoergebnissen führen, die es nicht geben kann: INhalte sind entweder GNU-frei oder nicht.
Ich sollte mich als "externer" mit einer anhängigen urheberrechtlichen Abmahnung wg. Par. 95a aber wohl besser da 'raushalten...
MfG -asb
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Neues_Meinungsbild_Urheberrecht [2] http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen [3] http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005#VIII._Urheberrech...