Georg Jaehnig schrieb:
Es ist also nur für private Zwecke erlaubt. Kann die Bahn diese Einschränkung treffen? Schließlich sind doch Bahnhöfe und Züge öffentlich zugänglich.
Oh Klasse, endlich mal ein Thema für mich... Ja, "Die Bahn" kann bestimmen, dass man nur für private Zwecke fotografiert, denn sie hat auf ihren Anlagen Hausrecht.
In der Praxis ist es aber so, dass seit nunmehr 100 Jahren oder länger Züge usw. zu gewerblichen Zwecken fotografiert wurden, zum Beispiel, um davon Postkarten zu drucken oder Zeitschriften zu verkaufen, und bis jetzt ist es noch nicht vorgekommen, dass irgendjemand deswegen verklagt worden wäre. Die Bahn weiß das auch, und wird den Teufel tun, an dieser inoffizziellen Policy irgendwas zu ändern, weil sie ja auch was davon hat. Es gilt hier gewissermaßen Gewohnheitsrecht.
So lange man sich also nur auf für den öffentlichen Verkehr zugänglichen Flächen aufhält, sollte es keine Probleme geben, egal ob gewerblich, privat oder unter GFDL... Gäbe es da nicht den Bundesgrenzschutz, der seit dem 11.9.01 etwas empfindlich geworden ist, wegen Terroristen und so. In letzter Zeit hörte man mehrfach von Fotografen, die vom BGS wegen Terrorverdacht (Planung von Anschlägen auf Bahnanlagen) vorläufig festgenommen wurden.
Alwin Meschede