Am 18:31 30.01.2006 schrieben Sie:
Am Montag, 30. Januar 2006 12:39 schrieb Paul:
Ein Urheber kann sein Eigentum unter den Lizenzen weitergeben die er gerne möchte.
Das stand nie in Frage. Die Frage ist, was man mit Zigtausenden Urhebern macht, die man nicht mehr erreichen kann.
Ich würde mir die Frage etwas anders stellen: Was passiert mit den Artikeln die Anteile von nicht zu ermittelnden Urhebern enthalten.
Nach meinen Vorstellungen bleiben diese Artikel erst einmal unter GFDL (weil diese Lizenz nichts anderes zuläßt). Neue ArtikelTeile / Edits können aber schon unter der Maßgabe "Freigabe auch unter neuer Lizenz" getätigt werden. Artikelteile von Autoren, die einer Lizenzänderung / Mehrfachlizenzierung zugestimmt haben sind automatisch auch frei für eine neue Lizenzierung.
Zu klären ist was als die notwendige Schöpfungshöhe für einen lizenzierungsfähigen Beitrag angesehen werden kann (Tippfehler & Co?).
Die ArtikelTeile die danach noch übrig bleiben, müssen nach und nach entsprechend neu verfaßt, gelöscht oder ersetzt werden. Das kann ja auch u.a. im Zuge von Qualitäts- und anderen Offensiven angepackt werden.
Sobald ein Artikel von GFDL-only-Teilen befreit ist, wird er unter der neue Lizenzierung Bereitgestellt. Dies kann sich aus meiner Sicht ruhig über einen längeren Zeitraum hinziehen und durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit (Aufrufe an Autoren sich zu melden etc.) unterstützt werden.
Das ganze ist ja auch einer der Gründe, weshalb ich die Aufgabe nicht im erstellen einer neuen losgelösten Lizenz, sondern im erstellen eines Gesamtkonzeptes sehe (siehe entsprechende Mail).
Moins KS