Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
"Lustigerweise" ist nur das Werk gemeinfrei, die Komposition als solche ist weiterhin bis 70 Jahre nach Ableben des Autors geschützt. mp3 von Elvis ins Netz stellen ist also erlaubt, das Stück selber spielen und ins Netz stellen dagegen nicht.
Die "Aufführung", sozusagen, ist frei, es sei denn, andere (höherwertige?) Schutzrechte bestehen. Ein mp3 von Elvis kannst du wahrscheinlich nicht ins Netz stellen, weil wahrscheinlich der Text (Gedicht) und die Komposition noch geschützt sind.
Es ist einfacher zu verstehen, wenn man sich sich vorstellt, es handele sich um eine Bach-Komposition. Hätte Elvis eine Bach-Kantate 1954 eingespielt, wäre diese Einspielung 2005 frei (50 Jahre, so sind doch die Aufführungsschutzfristen, oder?).