Es stand gerade 61:61 bei dem bis morgen laufenden Meinungsbild zu den Bildrechten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Neues_Meinungsbild_Urheberrecht
Es wird also vermutlich sehr knapp werden, was bereits jetzt die Frage der Akzeptanz des Resultats aufwirft. Hier muesste auf jeden Fall ein Vermittlungsverfahren zwischen den beiden Bloecken stattfinden, denn bei einer so wichtigen Frage ist ein Quasi-Patt schaedlich. Eine grosse Koalition gewissermassen ;-)
Gleichwohl moechte ich nochmals fuer die Alternative 3 werben, auch wenn ich die Beweggruende derer, die sich fuer 1 einsetzen, respektiere.
Die anderen vorgeschlagenen Alternativen sind nicht nur chancenlos, sie koennen und muessen, da z.T. nach deutschem Recht illegal ignoriert werden. Aber da die Abstimmung nun einmal gestartet wurde, sollte man versuchen eine Klaerung herbeizufuehren.
Als jemand, der sich intensiv seit Mitte letzten Jahres mit den Bildrechten in unserem Projekt befasst hat, moechte ich klipp und klar versichern: Ich werde mich einem allgemeinen Dammbruch entgegenstemmen, es wird bei jedem unfreien oder besser gesagt unklaren Bild eine Abstimmung geben, falls die Alternative 3 gewinnen sollte.
Nochmals einige wichtige Punkte fuer moeglicherweise noch Unentschlossene:
* Die Wikipedia kann sich auch bei Bildern bedenkenlos auf das Zitatrecht berufen, da sie als wissenschaftliches Werk gilt und ansonsten auch Bildzitate (als grosse Kleinzitate) in Deutschland unstrittig sind.
* Es ist grundsaetzlich nur moeglich, auf unfreie Inhalte ganz zu verzichten, wenn man auch auf unbestrittene Teile der Wikipedia bereit ist zu verzichten:
** auf Textzitate von Autoren, die keine 70 Jahre tot sind (z.B. von Erich Kaestner); BTW: Wikiquote ist eine einzige URV, nach wie vor.
** auf Abbildungen moderner Architektur, da die Panorama- oder Strassenbildfreiheit die Unveraenderbarkeit voraussetzt (und natuerlich gilt die Panoramafreiheit in vielen Laendern nicht)
** auf Bilder US PD Gov, da diese nur innerhalb der USA PD sind
** auf unzaehlige Bilder aus den Commons, da hier in Deutschland noch geschuetzte Bilder als PD markiert sind (z.B. aus den USA: alles vor 1923 publizierte copyrightfrei, Europa: 70 Jahre [[pma]], z.B. Russland)
** auf Innenraumaufnahmen etwa von Museen und von Privatgrund aufgenommenen Bildern (Museum muss einer Unterstellung von GNU FDL zustimmen, Bahn muss Fotos von ICEs und Fotos vom Bahnsteig aus zustimmen, Zoo muss Tierfotos zustimmen usw.)
** Personenaufnahmen sind grundsätzlich unfrei, da die Persoenlichkeitsrechte kommerzialisierbar sind (siehe [[Recht am eigenen Bild]])
** Wappen sind grundsaetzlich unfrei, da Namens- und oeffentlichrechtliche Rechte dran haengen, siehe dazu juengst auch http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Wappen#Urheberrechte_f.C3....
Es liessen sich noch weitere "Ausnahmen" vom Grundsatz absoluter Freiheit anfuehren.
Auch das Rechtsgutachten hat leider nicht die gewuenschte Klarheit geschaffen. Wie man angesichts der Aussage, Wappen sollten "nicht unbedingt" unter GNU FDL lizenziert werden, bei vielen hundert Anwendungsfaellen die folgende pragmatische Loesung vorschlagen kann, erschliesst sich mir nicht. Zitat von J. Voss aus dieser Liste:
"> Konsequenzen:
a) wir verzichten auf Wappen usw. b) wir aendern das Meinungsbild (Abstimmung ist in Vorbereitung) c) wir ignorieren das Gutachten, weil es an dieser Stelle falsch ist.
[a bis c waren von mir]
d) wir stellen Wappen unter {{GFDL-Achtung-Namensrecht}} "
Mit anderen Worten: es gibt unzaehlige Unklarheiten, die im Zweifel entweder dazu fuehren, dass man * fuenfe grade sein laesst und das Bild halt nicht loescht * auf eine wichtige und an sich unverzichtbare Illustration verzichtet.
Hier scheint es mir ehrlicher, die Alternative 3 mit ihren eng begrenzten Ausnahmen zu waehlen, als auf dem Status Quo zu verharren und diesen dann hemdsaermelig dann doch so zu interpretieren, dass die unfreien Inhalte ueber die Hintertuer doch noch reinkommen.
Also bitte waehlen!
Klaus Graf