On Thu, 16 Jun 2005 17:04:08 +0200 wikipede wikipede@online.de wrote:
Klaus Graf wrote:
offenbar vorliegt. Aber der Hinweis auf den einfachen Datenbankschutz ist in aehnlich gelagerten Faellen hoffentlich trotzdem nuetzlich. KG
dazu gleich zwei fragen:
- da wir hier vermutlich die kleinere datenbank in eine
größere importieren, würde nach meinem verständnis das kriterium der besonderen auswahl nicht mehr zutreffen, der schutz somit hinfällig. gibt es dazu bereits urteile oder rechtsanalysen?
Mir scheint, da gehen zwei Punkte durcheinander. Es geht um den Schutz als einfache Datenbank, nicht als DatenbankWERK. Bei einfachen Datenbanken spielt der Gesichtspunkt der besonderen Auswahl keine Rolle.
- ab welchem umfang ist so eine datenbank eigentlich
schützenswert, oder veilmehr ist hierbei der umfang oder das auswahlkriterium entscheidend?
Der Umfang ist ein wesentliches Indiz fuer das Vorliegen einer "wesentlichen Investition", die den Schutz begruendet. Das Scannen eines hoechst umfangreichen Tafelwerks wuerden wohl viele Gerichte als wesentliche Investition sehen. Irgendwelche allgemeinen Richtlinien dazu gibt es aber nicht.
Zum Auswahlkriterium siehe oben.
Klaus Graf