"Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de writes:
Das ist eine unbewiesene Behauptung. Hier sollten bei schwierigen Rechtsfragen immer genaue Belege gegeben werden, so wie ich es getan habe. Die Staatsangehoerigkeit spielt fuer das Schutzlandprinzip keine Rolle.
Das habe ich nicht bestritten. Die deutsch-sprachige WP ist aber kein in Deutschland angesiedeltes Projekt. Es ist ein US-amerikanisches Projekt - http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia :
Die erste Wikipedia-Fassung auf Englisch entstand im Januar 2001. Sie wird ebenso wie das deutschsprachige Schwesterprojekt von der amerikanischen Wikimedia Foundation betrieben. Die deutschsprachige Variante der Wikipedia ist unter http://de.wikipedia.org verfügbar und wurde im Mai 2001 ins Leben gerufen.
Und dann natürlich das Impressum:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Impressum
Wer lesen kann und englisch versteht, findet die Antwort in dem woertlichen englischen Zitat:
"Copyright is sometimes asserted by U.S. Government agencies outside the United States."
Ja, "sometimes".