Am Mittwoch, 10. September 2003 19:34 schrieb Walter Koch:
Moin,
unter http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsvertretervertrag steht ein von Wiska_Bodo fleissig erarbeiteter, umfangreicher Mustervertrag.
Meines Erachtens gehören Textvorlagen, Formulare, Musterverträge und ähnliches genauso wenig in die Wikipedia wie Bedienungsanleitungen, Lehrgangsunterlagen, Strassenverzeichnisse und Jahrbücher.
Das ist nicht ganz das gleiche, glaube ich. Zugegeben, ein Mustervertrag ist hart am Rand dessen, was eigentlich noch encyclopädisch ist, aber er ist *praktisch*. Ich kann mich zum Beispiel entsinnen, während meines Studiums dauernd was von "Datenbanken" gelesen zu haben. Das sei so Software, wo man Daten reintun kann. Wie das genau aussah, oder dass es da Hersteller gibt, die "Oracle" und "Informix" heißen, bei denen man mal kucken gehen kann, das hat kein wissenschaftliches Werk als zu erwähnen notwendig erachtet. Zum Verstehen lernen, was eine Datenbank in der Wirklichkeit ist, war die ganze theoretische Literatur denkbar ungeeignet. Wir haben die Herstellernamen in unseren Artikeln drin, und das verknüpft die Theorie mit der Wirklichkeit.
Ähnlich sieht's bei den Mustervertägen aus. Ich halte sie also aus dem Grund interessant, weil es einiges zum Verständnis der Theorie beiträgt, wenn man sieht, wie sich ein bestimmter Umstand (z.B. der Anspruch auf Vorschüsse) in einer konkreten Vertragsformulierung niederschlägt. (Vielleicht sollten wir das aber besser nach "Beispielvertrag" statt "Mustervertrag" umbenennen.) Nebenbei muss ich Bodo recht geben, dass Musterverträge derzeit im Internet nicht umsonst zu bekommen sind, und das es mir ein wenig nach Informationsvernichtung aussieht, die aus der Wikipedia rauszuwerfen, ohne einen anderen Platz dafür gefunden zu haben.
Das Problematische an "Muster"verträgen in der Wikipedia ist was anderes: Die unterliegen wie alles andere auch der GNU FDL. Ich stell es mir ganz lustig vor, in Vertragsverhandlungen einen Vertragsentwurf auf den Tisch zu legen, der in einem Anhang die letzten fünf Bearbeiter erwähnt, und der dann wieder öffentlich zugänglich gemacht werden muss. Naja, aber wo kein Kläger, da kein Richter...
UIi