Hi,
um die Debatte um Bildrechte mit ein paar Fakten zu bereichern: Das OLG Hamm hat offenbar entschieden, dass Bilder, die ohne Lichtwirkung entstanden sind, keine Lichtbilder sein können (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040260.htm) - auf deutsch: Am Computer erzeugte Grafiken sind keine Lichtbilder und demnach nicht urheberrechtlich geschützt. Sehe ich das richtig, dass sie demnach beliebig übernommen werden dürfen?
auch eine digitale Kamera oder ein Scanner, ein Bildschirm, Glasfaserkabel, DVD-Brenner oder Laserdrucker arbeiten mit "Licht", solche Spitzfindigkeiten gehören in den Reisswolf, so was darf nicht Schule machen, gar nicht in der Wikipedia. Ungefähr ähnlich wäre es zu sagen, dass Helio, die nicht mit Hilfe der Sonne hergestellt worden sind keine Helios mehr sind. Das ist eher was für Winkeladvokaten und allerlei zwielichtige Trittbrettfahrer. Der Urheberrecht hat einen Sinn und wenn wir andere Ziele für die Wikipedia-Inhalte haben, dann soll es nicht gleichzeitig bedeuten, dass wir das geltende Recht nicht beachten.
Gruß Ilja