Ulrich Fuchs wrote:
Gar keine. Im deutschen Vereinsrecht hat nunmal die Mitgliederversammlung die höchste Entscheidungsgewalt. Die kann sich vielleicht vertraglich irgendwie an die Foundation binden, aber
Ja, dies scheint am einfachsten zu sein. Der Verein wird dann etwa "Verein deutsche Wikipedianer" heißen (nicht "Wikipedia e.V.") und kann die Name "Wikipedia" für begrenze Zwecke und unter einem zeitbegrenzten Vertrag mit der Foundation verwenden, z.B.:
"Der Verein deutsche Wikipedianer sammelt für Wikipedia Spenden ein."
"Der Verein deutsche Wikipedianer feiert daß in der deutsche Wikipedia 2 mio Artikeln geschrieben sind".
Nichts hindert dann, daß eine andere Verein auch gegründet ist (z.B. "Wikimedia Fan Club Germania"). Die Exklusivität geht verloren, aber die völlige Unabhängikeit ist gewonnen.