EikeSauer@t-online.de schrieb:
Am Montag, 10. Oktober 2005 13:59 schrieb Matthias Walliczek:
Internationale Regelungen können bestenfalls einen Rahmen schaffen, aber niemals Rechtswirksamkeit erlangen.
Die GPL wurde in Deutschland vor Gericht durchgesetzt. (*)
Ich würde eher sagen: Sie ist von einem Gericht wenigstens grundsätzlich anerkannt worden. Wie es aber mit den Detail-Bestimmungen aussieht, das ist weiterhin fraglich, vgl. die aktuelle Diskussion um Punkt 10.
So oder so braucht Wikipedia jedenfalls mittelfristig eine deutsche und ans deutsche Recht angepasste Lizenz.
Matthias