Hallo Martin Zeise,
Saturday, July 17, 2004, 10:09:40 PM, you wrote:
Hier die neuesten Entwicklungen in diesem "Fall":
...
Das ganze zeigt mir, dass Bild-Kunst keine Ahnung von GNU-FDL hat, denn eine gleichzeitig Copyright- und Copyleft-Vergabe dürfte ja wohl nicht möglich sein.
Ach, es ist doch offenbar viel schlimmer, bzw. eigentlich sogar einfacher und erfreulich:
1. Ich kenne mich nun bei den einzelnen GNU-Lizenzen nicht wirklich gut aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass sie eine Hinweis auf die Urheberschaft untersagen (Ganz im Gegenteil, wenn ich mich recht erinnere). Eigentlich halte ich einen solchen Hinweis auch unabhän- gig vom Urheberrecht für selbstverständlich.
2. Auch scheint hier mal wieder einiges an der international unter- schiedlichen Bedeutung des Begriffes "copyright" bzw. der Verwendung des "(c)" zu hängen. Tatsächlich hatte ich Herrn Krajisnik so verstanden, dass er lediglich seinen Namen und den Namen der Skulptur in einer Bildunterschrift wünscht: "I want to have my name and the name of the sculpture beside it". Da steht _nichts_ von einem Copyrightvermerk oder einer Einschränkung der Verwendung.
3. Und das wundert mich ein wenig: Weiss die VG Bild-Kunst nicht, wen sie vertritt? Oder sind es etwa keine exklusiven Verträge, wie etwa bei der Gema?
Nun haben wir (als Wikipedia) zwei Möglichkeiten: Entweder wir nehmen den ersten Satz als Einverständnis, dass das Bild unter GNU-FDL steht und belassen es dabei.
Du hast seine Bedingungen doch erfüllt, ich sehe nichts, was einer Verwendung engegenstehen würde (ok, mittelfristig wäre vielleicht ein etwas besseres Foto wünschenswert ,). Oder habe ich was übersehen?
Oder wir (ich) führen mal mit der VG Bild-Kunst eine Grundsatzdiskussion über freie Lizenzen, wobei mir dessen Status nach deutschem Recht nicht ganz klar ist. Im Urheberrrechtsgesetz kommt FDL ja nicht explizit vor, was ja vielleicht auch die (noch bestehende) Schwäche der Nutzung von GNU-FDL ind er Wikipedia ist.
Siehe 3. Entscheidend ist, welche Verträge die Künstler mit der Ge- sellschaft haben. Haben sie keinen Entrechtungsvertrag, der der Ge- sellschaft die alleinige Verwertung überantwortet, kann der Künst- ler weiterhin frei entscheiden, unter welchen Bedingungen er die Nutzung seiner Werke erlaubt.
Grundsätzlich bleibe ich ja der Meinung, dass ich das Bild von einem öffentlichen Weg (wenn auch in einem eingegrenzten Skulpturenpark) aus aufgenommen habe, und es deshalb so oder so unter GNU-FDL stellen kann.
Nein. Siehe den Fineart-Link bei Seiler, den ich gepostet habe. Le- diglich der Betreiber des Skulpturenparks ist so aussen vor.
MfG Olaf, IANAL