Hallo,
Gerhard Jahnke, danke für die ausführliche Analyse und die Aufklärung über die Differenz von Urheberrecht und Verwertungsrechten.
@Klaus Graf: Der Artikel [[Wikipedia:Bildrechte]] klärt für diesen konkreten Fall gar nichts, weil er sich weit überwiegend mit eigenen Aufnahmen befasst und dort, wo er fremde Aufnahmen thematisiert, geht er auf Verwertungsrechte nicht ein. Der Artikel [[Bildrechte]] ist eine schöne juristische tour d'horizon durchs Thema, beantwortet den vorliegenden Kasus aber Null-Komma-gar-nicht. [[Recht am eigenen Bild]] gehört zwar - wie die vorigen auch - zum Gesamtkomplex, geht aber auf Nutzungsrechte auch nichtein. Ergo: das von Dir inkriminierte "peinliche Unwissen" ist ein Schmarrn und Du liest Dir bitte noch mal Gerhard Jahnkes Ausführungen durch.
Trotzdem, Gerhard, dann sieht's ja rabenschwarz aus!
Der Wikipedia-Text http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Textvorlagen#Nutzung_eines_Fotos.2FGr... ist, nach dem was Du mir erwidert hast völlig irreführend und unbrauchbar.
Jetzt rufst Du mir natürlich entgegen: "Halt, halt! Der Text ist super und Du denkst ganz falsch. Wende Dich halt mit diesem Text an denjenigen, der die Verwertungsrechte auch weitergeben d a r f!" Und ich rufe Dir entgegen: "Vergiss es! Ich vermute, dass von 10.000 deutschen Wikipedianer nur eine verschwindend geringe Anzahl weiss, dass n u r der Fotograf das Urheberrecht hat, und dass der Politiker, der dem Wikipedianer mit der obigen Erklärung ein hochauflösendes Foto zur ausdrücklichen Veröffentlichung in WP zugesendet hat, das gar nicht dürfte, weil er zwar Nutzungsrechte hat, aber ... siehe Deine eigenen Erläuterungen... Toll, das kapiert ausser Urheberrechtsjuristen niemand.
Das weiss mit Sicherheit noch nicht mal der Politiker oder die Filmschauspielerin, von dem der Wikipedianer das Foto zur ausdrücklichen Veröffentlichung in WP erhalten hat, was die Konfusion noch steigert. Beide zeigen WP einfach "Vögelchen", wenn man sie um eine explizite Erklärung des werten Fotografen nachfragte. Ja, ja, ja, Du hast ja recht: Das heisst ja nix, der Lichtkünstler hat trotzdem das Urheberrecht (auch wenn's ausser Fachjuristen keiner weiss - und die drei zitierten WP-Artikel, Klaus Graf, klären in diesem Zusammenhang rein gar nüscht).
Wer weiss denn schon, dass der arbeitssuchende Diplom-Ingenieur gar kein Urheberrechte und nur sehr begrenzte Verwertungsrechte an seinem eigenen Passfoto hat, dass er auf seine Bewerbungsunterlagen klebt, und welche Jungunternehmerin weiss schon, dass dasselbe für das Porträtfoto gilt, das sie gerade auf 5.000 Flyer hat drucken lassen und das ihre Firmenhomepage ziert?
Willst Du mir wirklich erzählen, dass die alle Urheber- und/oder Verwertungsrechte auf das Allerfeinste abgeklärt haben? Nö, glaub' ich nicht!
Für WP würde ich einen deutlichen Warnhinweis vorschlagen: Niemanden um irgendwelche Fotos von sich selbst zu bitten (es sei denn er kann beweisen, dass er gleichzeitig der Fotograf ist). Juristisch korrekt und ansonsten ein Obrerschmarrn.
Buchbinder Wanninger eben. Realsatire.
Gruss, Rüdiger Pfeil
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