On Fri, 24 Jun 2005 17:02:32 +0200 "Agon S. Buchholz" asb@kefk.net wrote:
Nur um die Frage mal geklärt zu haben: Sehe ich es richtig, dass auch solche angeblich "lizenzfrei nutzbaren Fotos" für Commons und Wikipedia absoult tabu sein sollten, sofern der Verlag die Dateien nicht explizit als Public Domain oder unter einer GNU-/CC-kompatiblen Lizenz freigibt?
Wir muessen natuerlich unterscheiden zwischen geschuetzten Bildern und Public-Domain-Bildern, die wegen Fristablaufs nicht mehr geschuetzt sind. Bei vertraglich vereinbarten Verwendungsbeschraenkungen hinsichtlich von PD-alt-Bildern ist zu fragen, ob diese Vertragsbestimmungen gueltig sind. Aber grundsaetzlich gilt: Finger weg!
PS: [[Bildrechte]] könnte vielleicht noch einen kurzen Passus über Lizenz-, Modell- und Honorarverträge sowie den rechtlichen Status von Bildern von Bildagenturen vertragen, oder zumindest ein paar Verweise auf [[Vertragsrecht]] und [[Vertragsfreiheit]]?
Es kann jeder z.B. einen Entwurf fuer die Ergaenzungen auf der Diskussionsseite des Artikels hinterlassen. Ich sehe aber keine Notwendigkeit dafuer.
Klaus Graf